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Does Sexwork make the dream work? – Die wohl größte Streitfrage des Feminismus

25. Mai 2022
Thema:Frauenrechte
Von:Sarah Kessler
Immer wieder wird Sexwork als Befreiungsschlag weiblicher Sexualität gehandelt, als Business, das es ernst zunehmen gilt. Andererseits ist die prekäre Situation vieler Sexworker:innen, geprägt von Abhängigkeit, Zwang und Menschenhandel, nicht zu leugnen. Kaum eine andere Frage spaltet die Feminist:innen der Gegenwart mehr.

Eins ist klar: den einen Feminismus gibt es nicht. Es gibt jedoch eine Prämisse, die vermutlich von allen Feminist:innen mitgetragen wird. Diese lautet „Frau macht was sie will“. Selbstverständlich gilt dies auch für die weibliche Sexualität. An dieser Stelle beginnen sich jedoch die Feminist:innen der Gegenwart zu streiten. Gilt dies auch, wenn Frau für Sex bezahlt wird?

Na klar, sagen die einen. Denn Sexarbeit sei eben das, was eigentlich der Name schon verrät: eine Arbeit. Die angebotene Dienstleistung, der Sex, wird bezahlt, so wie bei jeder anderen beruflichen Tätigkeit eben auch. Und welche Feminist:in würde es wagen einer Frau vorzuschreiben, was sie mit ihrem Körper zu tun oder zu lassen hat? Richtig! Keine.

Keineswegs, rufen die anderen. Zwar suggeriere der Begriff der Sexarbeit, dass diese eine erstzunehmende Arbeit sei – doch würde sich aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses von Zuhälter und Freier ein Zwang dahinter verbergen, der keinen einvernehmlichen Sex mehr garantiere. An diesem Abhängigkeitsverhältnis könne auch eine angemeldete Selbstständigkeit nichts ändern, denn angewiesen auf die Männer, die für den Frauenkörper zahlen, blieben sie trotzdem. Lautet der daraus folgende Umkehrschluss also Sexarbeit wäre Zwangsarbeit?

An ähnlicher Stelle wird ein radikalfeministisches Lager laut: „Eine Frau darf man nicht kaufen dürfen“. Ergo: Sexarbeit gleich Menschenhandel?

Natürlich sind die Argumente vielschichtiger, als dieser Artikel zu erörtern vermag. Schließlich ist die Diskussion darüber fast so alt, wie die Sexarbeit selbst. Also sehr alt, denn Prostituierte gab es schon in der Antike. Doch diese vereinfachte Ausführung macht vor allem eins deutlich: noch immer wurde keine Lösung gefunden, sich als gesellschaftlich mehrheitsfähig etablieren konnte – geschweige denn eine, die tatsächlich die Sicherheit der Sexarbeiter:innen zu garantieren vermag.

Schauen wir uns also die aktuelle Gesetzeslage an: 2017 ist das in Deutschland derzeit gültige Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Zentral ist die Einführung einer Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen. Ebenso schreibt das Gesetz eine gesundheitliche Pflichtberatung vor und umfasst eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Was sich auf den ersten Blick als wirkungsvolle Hilfestellung liest, birgt jedoch Risiken für Frauen, die Sexarbeit leisten. Denn aus den unterschiedlichsten Gründen kann eine Anmeldung für bereits tätige Sexarbeiter:innen schwierig bis unmöglich sein. So erfolgt beispielsweise durch diesen sog. „Hurenpass“ im Grunde nichts anderes als ein Zwangsouting, was nicht selten verheerende (gesellschaftliche) Konsequenzen mit sich bringt. In solchen Fällen werden Betroffene noch weiter in die Illegalität getrieben und sehen sich dadurch der Gefahr von Ausbeutung und Gewalt noch stärker ausgesetzt als vor der Gesetzesreform. Deshalb fordern Aktivist:innen vor allem die Entstigmatisierung des Berufes und erhoffen sich infolgedessen bessere Arbeitsbedingungen für die Sexarbeiter:innen.

Wie es auch anders gehen kann, zeigt der sogenannte nordische Weg. In Schweden ist Prostitution seit 1999 verboten. Das sog. Sexkauf-Verbot fußt auf der schwedischen Annahme, dass Prostitution immer Ausdruck patriarchaler Gewalt sei. Mit dem Gesetz macht das Land deutlich, dass es diese niemals akzeptieren wird. Doch das Verbot ist umstritten – die Argumente ähneln sich. Es würde die Sexarbeiter:innen kriminalisieren und an den Rand der Gesellschaft drängen. Die Datenlage hierzu ist schwierig, denn offizielle Zahlen gibt es so gut wie nicht. Seit dem schwedischen Sexkauf-Verbot sind die Prostituierten zwar merklich aus der Öffentlichkeit verschwunden – Straßenstriche existieren kaum noch. Doch in der Anonymität des Internets haben z.B. Escortdienste in den vergangenen Jahren einen wahren Aufschwung erlebt.

Wie im Uhrwerk wiederholen Vertreter:innen der beiden Lager die gleiche alte Leier – eine Annährung, ist in weiter Ferne. Dabei gibt es doch eine verbindende Frage: wie lassen sich die gravierenden Probleme in der Sexarbeit lösen? Oder anders formuliert: Wie können betroffene Frauen geschützt werden? Denn wirklich niemand möchte den Zwang oder die sexuelle Ausbeutung, die in der Sexarbeit vermehrt vorherrschen, verharmlosen. Diese Phänomene sind Ausdruck von patriarchaler Gewalt und werden auch mit dem Ende der Sexarbeit nicht aufhören. Denn Gewalt an Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und laut WHO das größte Gesundheitsrisiko für Frauen weltweit.

Kann man also einerseits für selbstbestimmte und freie Sexarbeit sein und gleichzeitig gegen das häufig unweit lauernde Abhängigkeitsverhältnis aktiv werden? Ja, man kann. Wie das geht, machen Beratungsstellen vor. Dabei wird ergebnisoffen und urteilsfrei beraten. Denn jeder Fall ist individuell. Nicht für jede Prostituierte ist der Ausstieg der richtige Weg – denn ja, Sexarbeit kann freiwillig und selbstbestimmt geleistet werden. Doch sobald Ausbeutung, Gewalt oder Zwang hinzukommen, gibt es nur eine Priorität: die Sicherheit der Frau! Um diese zu gewährleisten muss jedoch zunächst ein entstigmatisierter Dialog über Sexwork möglich sein. Denn die aktuelle Gesetzeslage vermag nur begrenzt für den Schutz von Prostituierten zu sorgen.

Artikel geschrieben von:
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Sarah Kessler
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