29. September 2021 | |
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Thema: | Frauenrechte |
Von: | Sarah Kessler |
Ein Jahr nach der Vergewaltigung entscheidet sich Nika Irani, öffentlich über das zu reden, was ihr passiert ist und erhebt auf Instagram Vergewaltigungsvorwürfe gegen den Rapper Samra, der alles bestreitet. Das Erotikmodel erhält viel Zuspruch, vor allem auf Social Media und es melden sich weitere Frauen, die von ähnlichen Erfahrungen in der deutschen Rapszene berichten. Der Hashtag #deutschrapmetoo entsteht, unter dem Erfahrungen sexualisierter Gewalt sowie Solidaritätsbekundungen gesammelt werden. Gleichzeitig beginnt eine öffentliche Schlacht gegen die Glaubwürdigkeit von Nika Irani. Dann zieht Samra vor Gericht, verlangt sogar Schadensersatz von Nika – wegen der Verbreitung einer Falschaussage, wie er behauptet. Die ehemalige Youtuberin sieht sich gezwungen, nun ebenfalls Anzeige wegen Vergewaltigung zu erheben. Dies hatte sie zunächst aus Angst davor, als unglaubwürdig dargestellt zu werden, nicht getan. Doch den ersten juristischen Erfolg erzielte tatsächlich der beschuldigte Rapper: Er erwirkte vor dem Kölner Landgericht eine einstweilige Verfügung, die es Nika Irani verbietet, fortan öffentlich über die Vergewaltigung sprechen.
Der Fall Nika Irani ist keineswegs ein Einzelfall. Nur etwa ein Prozent der Frauen, die vergewaltigt wurden, erleben die Verurteilung des Täters. Die Publizistin Seyda Kurt erläutert in ihrem aktuellen Buch „Radikale Zärtlichkeit“ (erschienen bei Harper Collins), wie diese Zahl zustande kommt: So erheben etwa 85 Prozent der vergewaltigten Frauen keine Anzeige, weil die Betroffenen bereits vor dem gerichtlichen Prozess auf strukturelle Hürden stoßen, die sie wahrlich durch die Hölle gehen lassen. Die Gründe dafür sind genauso vielfältig wie erschreckend und reichen vom Gefühl eine Teilschuld zu tragen, über Scham bis hin zu Angst vor den Reaktionen des Umfeldes und der Familie.
So war es auch bei Nika Irani. Erst durch den öffentlichen Zuspruch anderer Frauen fühlte sie sich schließlich dazu in der Lage, den Prozess durchzustehen. Doch es steht – wie fast immer – Aussage gegen Aussage. Sowohl Nika, als auch der Rapper Samra beschworen unter Eid die Wahrheit ihrer Version der Geschichte. Im ersten Zwischenschritt ging diese Pattsituation nun zu Lasten des Erotikmodels aus. Während die Ermittlungen im Strafprozess also noch laufen, konnte Samra zivilrechtlich die bereits erwähnte einstweilige Verfügung erwirken – zumindest solange keine gerichtlich verwertbaren Beweise vorliegen, dass Nikas Vorwürfe der Wahrheit entsprechen. Der Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) ist natürlich wichtig und richtig. Dennoch drängt sich die Frage auf, wie es sein kann, dass noch immer 99 Prozent der Vergewaltiger straffrei davonkommen. Die Strafrechtsreform von 2016, die vielen unter „nein heißt nein“ in Erinnerung geblieben ist, war ein erster Schritt. Doch fünf Jahre nach der Reform zeigt sich, dass der Nachweis, der Angeklagte habe vorsätzlich gegen den erkennbaren Willen der betroffenen Person gehandelt, in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht ausreichend geliefert werden kann.
Doch damit nicht genug. Seitdem sich Nika Irani öffentlich zu der Vergewaltigung äußerte und sich auch darüber hinaus für Opfer sexualisierter Gewalt stark macht, ist sie übelster Hassrede ausgesetzt. Neben Nachrichten, die ihr vorwerfen, sie hätte die Vergewaltigung für öffentliche Aufmerksamkeit erfunden („Karma wird dich ficken du fame geile bitch“; „Du bist doch gar keine Betroffene. Wann wirst du endlich verurteilt und weg gesperrt?“), erreichen sie regelmäßig gefährliche Bedrohungen.
„Wenn ich dich auf der Straße sehe, ich fick dich. Ich schlag auf dich ein, bis du bewusstlos bist“, schrieb ihr ein Follower bei Instagram. Natürlich können diese Nachrichten angezeigt werden. Doch Gewalt gegen Frauen wird nach wie vor viel zu häufig verharmlost. „Frauenhass“ ist noch immer kein Kriterium, das polizeilich erfasst wird, so dass belastbare Statistiken fehlen. Doch genau die sind wichtig, um den akut notwendigen Handlungsbedarf aufzuzeigen, denn aktuelle fehlt die Handhabe, rechtzeitig gegen potenzielle Täter vorzugehen. Häufig ist es dann zu spät. So auch bei Nika Irani. Denn die Nachrichten fanden schließlich einen Weg in Iranis echtes Leben. In einem Interview mit dem Spiegel berichtete sie davon, wie sie auf eine Gruppe Männer trifft, die sie zunächst beleidigen und sie dabei filmen. Als sie daraufhin mit der Hand die Kamera zuhält, schlägt ihr einer von ihnen mit der Faust ins Gesicht, sie stürzt zu Boden, wo weiter auf sie eingetreten wird. Für Irani kam die staatliche Hilfe zu spät. Wie das Gericht über die Vorfälle urteilt, bleibt abzuwarten.
Aus feministischer Perspektive ist die Bilanz, die aus diesem Fall gezogen werden kann, ein Armutszeugnis. Jede dritte Frau erlebt in ihrem Leben Gewalt von einem Partner oder einem früheren Partner. Nur ein Prozent der Vergewaltigungen wird verurteilt. Wie kann es also sein, dass in der polizeilichen Kriminalstatistik Frauenhass noch immer nicht als Kriterium aufgeführt ist?